Wer seinen Wohnungsschlüssel in dem Korb eines Fahrrads aufbewahrt und das Fahrrad kurzfristig unbeobachtet abstellt, ermöglicht den Versicherungsfall Diebstahl auch dann fahrlässig, wenn er sich in der Nähe des Fahrrads aufhält.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Münster, Urt. v. 8.9.2016 – 115 O 265/15

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