I. Urteil des OLG München vom 2.6.2006

Auch das OLG München hat mit Urteil vom 2.6.2006[14] unter Einbeziehung des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten das Schmerzensgeld deutlich erhöht, von 15.000 EUR auf 35.000 EUR.

II. Urteil des OLG Köln vom 29.9.2006

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2006[15] aufgrund des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages für angemessen erachtet.

III. Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2006

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 22.12.2006[16] in Bezugnahme auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 festgestellt, dass Haftpflichtversicherungen verpflichtet sind, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge