"1. Aus dem Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant folgt, dass der Rechtsschutzversicherer Auskunftsansprüche seines Versicherten gegenüber seinem Rechtsanwalt nur geltend machen kann, sofern der Versicherte seinen Anwalt zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat (Anschluss AG Aachen, 1.4.2010 – 112 C 182/09, VersR 2010, 1180)."
Autor: RA Manfred Hering , Meerbusch
zfs 12/2013, S. 664 - 670
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