Am 10.7.2010 kam es mit dem bei der Bekl. vollkaskoversicherten Kfz des Kl. in der K-Straße in D im Bereich einer Baustelle zu einem Unfall, bei dem nicht nur erheblicher Schaden an dem Kfz sondern auch Bauzaunfelder, Stahlpaletten und ein Betonfülltrichter beschädigt wurden. Unmittelbar anschließend verließ der Fahrer des Kfz die Unfallstelle und stellte das beschädigte Kfz mehrere hundert Meter weiter ab. Die herbeigerufene Polizei konnte den Fahrer nicht mehr feststellen. Der Kl. will den Unfall lediglich unachtsam und nicht unter Alkoholeinfluss verursacht, die Unfallstelle aus momentaner Verstörung verlassen und die Polizei wenig später telefonisch unterrichtet haben; einer Aufforderung, umgehend auf der Polizeidienststelle zu erscheinen, sei er erst am nächsten Tag nachgekommen.

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