Ein Schmerzensgeld wird grundsätzlich auch bei einer Gefährdungshaftung erstattet. Maßgeblich sind ähnliche Kriterien wie nach deutschem Recht. Die Beträge sind jedoch deutlich niedriger: Bei einer sog. "Vollinvalidität" wird z.B. ein Schmerzensgeld zwischen 200.000 Złoty (zł) und 800.000 zł (ca. 45.000 – 180.000 EUR) zugesprochen. Folgende drei Beispiele können einen Einblick in die hierzu entwickelte Rechtsprechung geben:

 
Praxis-Beispiel
Bei schweren Verletzungen der inneren Organe, die zu zahlreichen, lebenslangen Gesundheitsproblemen geführt haben, jedoch die Klägerin nicht daran hindern, sich weiterhin um ihre Kinder zu kümmern sowie die täglichen Aufgaben und Tätigkeiten zu bewältigen und ihre Lehre fortzusetzen, wurden 220.000 zł (ca. 49.000 EUR) zugesprochen.[23]
Bei einer Vollinvalidität einer zur Unfallzeit 29-jährigen Frau, welche die Hochschule für Sport abgeschlossen hat, sehr aktiv war und als Sportlehrerin gearbeitet hat, wurden 520.000 zł (ca. 116.000 EUR) zugesprochen.[24]
Bei einer Invalidität des zum Unfallzeitpunkt 25-jährigen, gerade ins Berufsleben eintretenden Geschädigten i.H.v. 70 %, die gut 9 Jahre nach dem Unfall eingetreten ist, wurden 400.000 zł (ca. 89.000 EUR) zugesprochen.[25]

Nach dem neu eingeführten Art. 446 § 4 ZGB kann das Gericht den nächsten Familienangehörigen des verstorbenen Geschädigten ein entsprechendes Schmerzensgeld zusprechen. Zudem können nach Art. 445 § 3 ZGB auch die Erben des verstorbenen Geschädigten seine Forderungen auf Schmerzensgeld geltend machen, wenn die Forderung schriftlich anerkannt oder bereits gerichtlich geltend gemacht wurde.

[23] Oberstes Gericht, Urt. v. 29.5.2008 – II CSK 78/08, Das Juristische Informationssystem "Lex. Omega" (System Informacji Prawnej "Lex. Omega"), Nr. 420389.
[24] Oberstes Gericht, Urt. v. 13.9.2007 – III CSK 109/07, Das Juristische Informationssystem "Lex. Omega" (System Informacji Prawnej "Lex. Omega"), Nr. 328067.
[25] Appelationsgericht Poznań, Urt. v. 9.8.2006 – I ACa 161/06, Das Juristische Informationssystem "Lex. Omega" (System Informacji Prawnej "Lex. Omega"), Nr. 278433.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge