Ist die gesicherte Forderung fällig und leistet der Schuldner nicht, kann der Pfandgläubiger die Pfandsache verkaufen oder in anderer Weise verwerten und aus dem Erlös seine Forderung begleichen. Er hat das dem Schuldner vorher anzukündigen. Zwischen Ankündigung und Verwertung muß mindestens 1 Monat liegen.

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