Der Kläger begehrt Deckung aus einer privaten Haftpflichtversicherung. Zusammen mit Begleitern, darunter der Zeugin C B, besuchte er ein Konzert der "Toten Hosen". Noch vor dessen Beginn während des Spiels einer Vorband soll er die Zeugin C B, der er zuvor gegen deren Widerspruch stage-diving angekündigt hatte, hochgehoben und nach vorne geworfen haben. Die Zeugin erlitt zwei Brüche an der Lendenwirbelsäule und Bandscheibenschäden.

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