Die Länder haben am 15.12.2017 im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität beschlossen (BR-Drucks 730/17 i.V.m. BR-Drucks 340/16). Der Entwurf sieht Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen vor. Sie soll nicht mehr von der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bzw. des Vermieters abhängen. Zudem soll die alters- und behindertengerechte Umgestaltung von Eigentumswohnungen erleichtert werden. Sie soll auch ohne einstimmiges Votum der Eigentümer erfolgen können. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits im September 2016 in den 18. Deutschen Bundestag eingebracht; der Entwurf fiel jedoch der Diskontinuität anheim.

Quelle: www.bundesrat.de – Plenum Kompakt v. 15.12.2017

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