Es wird kaum ohne gehen: In der 30. Auflage 2012 haben Richter am BGH Wolfgang Wellner und Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker die Autorenschaft dieses Standardwerkes für die Bemessung von Schmerzensgeld übernommen. Deutliche Veränderungen des Werkes sind bis dato nicht zu ersehen. Dies wird sich sicherlich erst in der Folge dem Praktiker aufdrängen. Neu sind etwa 200 Urteile (30 Seiten mehr Umfang), so dass inzwischen die Textausgabe beschwerlich zu tragen ist. Dafür hilft die mitgelieferte CD-ROM, mit der stichwortgestützt – wie gewohnt – gesucht werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, dass die online-Version der SchmerzensgeldBeträge über juris einen ständigen Zugriff auf die Schmerzensgeld-Tabelle ermöglicht. Natürlich ist für den Praktiker besonders wichtig, so den Volltext der jeweiligen Urteile zu erhalten. Die Registrierung ist denkbar einfach.

Der Allgemeine Teil ist beibehalten und aktualisiert worden.

Anschließend werden die Entscheidungen der deutschen Gerichte in gewohnt tabellarischer Weise aufbereitet. Wünschenswert wäre es, wenn diese Zusammenstellung alphabetisch erfolgen würde, denn nach wie vor wird immer wieder kritisiert, dass die laufende Nummerierung sich an den Beträgen und nicht an der Verletzung selbst orientiert. Deshalb ist es für den Suchenden sinnvoll, zunächst nach Art der Verletzungen bzw. den häufigen Verletzungsarten zu recherchieren. Ansonsten gilt für die Kapitalabfindung mit der Schmerzensgeldrente, dass sie – wie gewohnt – am Ende des Buches zu finden ist.

Insbesondere bei den Schmerzensgeldbeträgen im Bereich des sexuellen Missbrauchs oder aber der Vergewaltigung, ist zu beklagen, dass noch nicht viele Entscheidungen eingesandt worden sind bzw. die Stichworte nur wenig weiterhelfen. Erstaunlich ist auch, dass hier nicht mehr neue Entscheidungen dargestellt werden können, wenngleich zwei weitere Entscheidungen im letzten Jahr hinzugefügt wurden, soweit es sich um das Stichwort sexueller Missbrauch handelt.

Es wäre schön, wenn im Allgemeinen Teil darauf hingewiesen werden könnte, wie diese Ansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden können und welche prozessrechtlichen Schritte zu berücksichtigen sind.

Auf die nächste Auflage des dann inzwischen eingespielten Teams darf man also gespannt sein. Festhalten lässt sich wie immer für jeden Praktiker: Die Schmerzensgeldbemessung ohne die SchmerzensgeldBeträge zu Rate zu ziehen, ist unprofessionell!

Gesine Reisert, RAin und FAin für Strafrecht und für Verkehrsrecht

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