Wird ein Haustechnikunternehmen nach Einbau einer Befeuchtungsanlage auf Beseitigung einer Verkeimung in Anspruch genommen, so handelt es sich – auch soweit es um die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens geht – um von seiner Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckte Nacherfüllungs- und Mängelbeseitigungsansprüche. (Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.1.2023 – 8 U 2921/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge