Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren[1] das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und auch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geändert. Er hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich Kraftfahrzeuge autonom im Straßenverkehr bewegen können. Eingefügt wurden die §§ 1d bis 1l StVG. Geändert wurden die §§ 8, 12, 19 und 24 StVG, sowie § 1 PflVG. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen gesetzlichen Änderungen bzw. Ergänzungen genannt werden. Ferner wird aufgezeigt, wie sich der Bundesrat zu einigen Bestimmungen geäußert hat und wie die Bundesregierung dazu Stellung bezog.

Vorab soll ein Hinweis darauf erfolgen, dass schon im Juni 2017 mit der 8. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine Erweiterung zum automatisierten Fahren geschaffen wurde.[2]

[1] BGBl I 2021, 3108 ff.
[2] BGBl I 2017, 1648 ff.

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