Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schädiger ausgeschlossen. Er erhält stattdessen unter den besonderen Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 SGB VII einen Leistungsanspruch gegenüber dem UVT, obwohl er an diesen (anders als der versicherte Unternehmer) zuvor keinerlei Leistungen (Versicherungsprämie) erbrachte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge