Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrags in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam.

BGH, Urt. v. 6.7.2016 – IV ZR 44/15

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