Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h – außerorts, nach Abzug der Toleranzen – zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin hat das OLG Hamm die Rechtsbeschwerde zugelassen, das angefochtene Urt. aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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