Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h – außerorts, nach Abzug der Toleranzen – zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin hat das OLG Hamm die Rechtsbeschwerde zugelassen, das angefochtene Urt. aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen