1. Die Einschaltung der Warnblinkanlage entbindet den Abbiegenden nicht von der Pflicht, seine Abbiegeabsicht unter Verwendung des Fahrtrichtungsanzeigers rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

2. Wer auf einer Autobahn in einer Baustelle nach rechts in den durch Leitplanken abgesperrten Bereich einfährt, hat eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

(Leitsätze des Einsenders)

OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.6.2016 – I-1 U 158/15

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