Nicolas Eilers

Vom 27. bis 29. Januar 2009 wird in Goslar der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag stattfinden. In acht Arbeitskreisen werden mehr als 1.500 Teilnehmer aus Anwaltschaft, Justiz, Versicherungswirtschaft, Verbraucherverbänden, Verwaltung und Sachverständigen Empfehlungen zu aktuellen Fragestellungen erarbeiten. Mit Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn, dem Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, konnte wieder eine prominente Persönlichkeit für den Plenarvortrag gewonnen werden.

Der Veranstalter, die ehemalige Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft, präsentiert sich mit neuem Namen und Logo als Deutscher Verkehrsgerichtstag e.V. Damit wird der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins stärker in den Mittelpunkt gestellt. Das bisherige eigenständige Amt des Präsidenten des Verkehrsgerichtstages, zuletzt ausgeübt von Herrn Prof. Dr. Dencker ist damit entfallen. Wir alle sind ihm für seine Tätigkeit zu großem Dank verpflichtet. Seine pointierten und zielsichereren Anmerkungen zu Missständen in den aktuellen verkehrspolitischen und verkehrsrechtlichen Entwicklungen sind uns in lebhafter Erinnerung. Sie haben wichtige Anstöße für die öffentliche Diskussion geliefert.

Diese fachübergreifende Diskussion ist es, die den Verkehrsgerichtstag deutlich von anderen Veranstaltungen abhebt. Jeder Teilnehmer kann sich durch Beiträge in den Arbeitskreisen selbst einbringen und damit auf die zu fassenden Entschließungen Einfluss nehmen. Die Anwaltschaft, die regelmäßig die größte Gruppe der Teilnehmer stellt, ist auch in diesem Jahr dazu aufgerufen, die Interessen ihrer Klientel durch aktive Teilnahme in den Arbeitskreisen zu vertreten. Besonders sollen hier drei Arbeitskreise hervorgehoben werden: Der Arbeitskreis I wird sich mit den Problemen der Halterhaftung in Europa befassen. Hier drohen den Bürgern auf Grund eines unguten Aspektes der fortschreitenden Europäisierung im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts erhebliche Eingriffe. Der Arbeitskreis IV widmet sich dem Haushaltsführungsschaden. Diese wichtige Position in der Unfallregulierung bereitet erfahrungsgemäß Schwierigkeiten in ihrer Durchsetzung und erfordert erheblichen anwaltlichen Arbeitsaufwand. Hier wäre eine zu entwickelnde Arbeitshilfe in Form einer "Nutzungsausfalltabelle" für die Abwicklung der erheblichen Zahl durchschnittlicher Fälle sicherlich eine zu begrüßende Erleichterung. Der Arbeitskreis VI wird den "Idiotentest" auf den Prüfstand stellen und sich damit auseinander setzen, wer hier die Prüfer prüft und ob es sinnvolle Alternativen zu diesem Instrument gibt.

Was den Verkehrsgerichtstag neben dem außergewöhnlichen Ambiente der zum Weltkulturerbe gehörenden Stadt Goslar so einzigartig macht, ist die Möglichkeit, in einer Vielzahl von parallel stattfindenden Veranstaltungen persönliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht treffen sich traditionell am Vorabend des Verkehrsgerichtstages ab 20 Uhr in der historischen Kaiserworth am Marktplatz zum Begrüßungsabend. Der Geschäftsführende Ausschuss und die Regionalbeauftragten freuen sich auf Ihr Kommen!

RA und FA Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Nicolas Eilers, Groß-Gerau

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