Am 7.9.2023 ist die Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 28.8.2023 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 263 v. 6.9.2023). Die Verordnung ermöglicht es, dass Großraum- und Schwertransporte anstelle der Polizei durch beliehene Privatunternehmen mit Anordnungsbefugnis begleitet werden können. Hierdurch sollen die Polizeidienststellen der Länder entlastet werden. In diesem Zusammenhang sind auch Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich geworden.

Quelle: BR-Drucks 132/23

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge