Die Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem Supermarkt während der Öffnungszeiten ist als Verletzung der Verkehrssicherungspflichten anzusehen, wenn keine ausreichenden Schutzmaßnahmen zugunsten der Kunden getroffen werden.

OLG Dresden, Urt. v. 21.7.2023 – 1 U 2377/22

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