Jedes Jahr kommt es trotz immerhin deutlich rückläufiger Fallzahlen zu einer nicht unerheblichen Anzahl von Unfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern, vorwiegend Pkw, und Fußgängern. Das Statistische Bundesamt weist für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 26.489 im öffentlichen Straßenverkehr verletzte Fußgänger[2] aus, von denen 368 tödlich verletzt wurden.[3] Während der Hochphase der Corona-Pandemie kam es 2021, wohl auch aufgrund des eingeschränkten Fahrzeugverkehrs, zu den geringsten Fallzahlen seit der Aufzeichnung mit 343 getöteten Passanten.

Statistisch erfasst werden auch die Unfallursachen, soweit ermittelbar. Von den insgesamt 11.223 erfassten Fällen,[4] bei denen ein "falsches Verhalten des Fußgängers" erfasst wurde, ist für 8.131 Fälle ein falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn vermerkt. Davon ereigneten sich 757 Fälle an Lichtzeichenanlagen, 517 in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen und 1.576 im Zusammenhang mit dem plötzlichen Hervortreten hinter einem Sichthindernis. Für 4.561 Fälle erfasste die Polizei die Ursache "ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten". Im Verhältnis zu der Nicht-Benutzung des Gehweges im parallelen Verkehr, also dem Laufen auf der Fahrbahn (hier: 232 Fälle), ereignen sich also die meisten Unfälle dort, wo sich die Wege von Fahrzeugen und Fußgängern kreuzen.[5]

Diese Betrachtung widmet sich den Grundsätzen der wechselseitigen Haftung und einigen in diesem Kontext bedeutsamen, jüngeren gerichtlichen Entscheidungen.

[2] Abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/verletzte-fahrzeugart.html, zuletzt abgerufen am 1.8.2023. Nach § 1 StVUnfStatG werden hier nur Unfälle im Bereich des Fahrverkehrs erfasst. Alleinunfälle von Fußgängern im öffentlichen Straßenverkehr sowie Unfälle unter der ausschließlichen Beteiligung von Fußgängern innerhalb und auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind in dieser Zahl nicht erfasst. Fußgänger im Sinne der Statistik meint hier zu Fuß gehende Personen einschließlich der Verwendung von Sport- und Spielgeräten.
[4] Was im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass bei den übrigen gut 15.000 Fällen die Verantwortlichkeit ausschließlich bei dem Kraftfahrer läge. Für diese Fälle ist eine Verursachung statistisch nicht erfasst.

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