Nähert sich ein Vorfahrtberechtigter einer Kreuzung, blinkt dabei nach rechts und stößt mit einem aus einer untergeordneten Straße kommenden Linksabbieger zusammen, stellt sich die Frage, ob der Linksabbieger für den gesamten Schaden aufkommen muss oder ob der irreführend blinkende Vorfahrtberechtigte einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der ihn zur Mithaftung verpflichtet. Die Meinung in der Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Überwiegend wird eine Mithaftung aber nur dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte nicht nur irreführend geblinkt, sondern auch verlangsamt hat oder bereits zum Abbiegen angesetzt hat; aus dem bloßen Blinken dürfe nämlich noch nicht geschlossen werden, dass auch tatsächlich abgebogen werde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge