Am 31.8.2016 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZmediatAusbV) v. 21.8.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1994). Sie tritt am 1.9.2017 in Kraft. Die Verordnung legt die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung "zertifizierter Mediator" nach § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz fest. Für die Ausbildung ist ein Lehrgang mit mind. 120 Präsenzzeitstunden vorgesehen, u.a. zu den Themenbereichen Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation, Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, Gesprächsführung und Konfliktkompetenz sowie zum Recht der Mediation. Die Einführung des "zertifizierten Mediators" soll einen Anreiz für bereits tätige oder angehende Mediatoren schaffen, eine bestimmte Ausbildung und Fortbildung zu absolvieren, zur Qualität der Mediation beitragen und für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz schaffen.

Quelle: Verordnungsentwurf des BMJV – www.bmjv.de

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