Mit Ausgangsentscheidungen aus dem Jahr 2004[1] hat der BGH seine Rechtsprechung zu der Ersatzpflicht von Mietwagenkosten grundlegend geändert. Die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts sind dabei so stark modifiziert worden, dass für den Bereich der Mietwagenkosten von einem Sonderrecht gesprochen werden kann. Der VI. Senat sah sich in der Folge gezwungen, rechtsfortbildend Antworten auf immer neue Streitfragen zu geben, obwohl die Schadensfeststellung gem. § 287 ZPO nur einer sehr eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt.[2] Die revisionsrechtlich zu beurteilenden Rechtsfragen dürften zwischenzeitlich umfassend geklärt sein, ohne dass dies zu mehr Rechtssicherheit geführt hat. Folge der Rechtsprechungsänderung ist, dass Mietwagenkosten bis heute den häufigsten Streitpunkt im Schadensrecht bilden. Der Beitrag will vor diesem Hintergrund praktische Konsequenzen und Handlungsoptionen für Schädiger und Geschädigte aufzeigen.

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