Das Parkverbot des Zeichens 325.1. Nr. 4 StVO (Parken im verkehrsberuhigten Bereich) dient nicht der Sicherstellung ausreichenden Raums für den durchfahrenden Kraftfahrzeugverkehr (im Anschluss an OVG NRW, Urt. v. 26.9.1996 – 5 A 1746/94).

(Leitsatz des Einsenders)

LG Saarbrücken, Urt. v. 1.4.2015 – 13 S 165/14

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge