Aktivlegitimiert für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in der Regel der Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein geleastes Fahrzeug oder ist das Fahrzeug sicherungsübereignet worden, ändert sich die Aktivlegitimation meistens nicht, jedenfalls nicht bei Reparaturschäden. Die Leasingbedingungen und Bedingungen der Banken sehen in der Regel vor, dass der geschädigte Leasingnehmer nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, die Reparatur durchzuführen und die Entschädigungsleistung des Versicherers entsprechend zu verwenden.

Ganz anders verhält es sich beim Totalschaden: Die Leistung des Versicherers steht in der Regel ausschließlich dem Leasinggeber bzw. Sicherungsgeber zu. Zwar bleibt der Geschädigte regelmäßig zur Prozessführung berechtigt und verpflichtet, es handelt sich insoweit um einen Fall der gewillkürten Prozessstandschaft, da der Geschädigte ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Geltendmachung des fremden Rechts hat. Der Geschädigte bleibt aktivlegitimiert für die Klageerhebung, muss jedoch beantragen, dass die Entschädigungsleistung an den Leasinggeber bzw. Sicherungsnehmer ausgekehrt wird.

Wenn keine unbeteiligten Zeugen vorhanden sind, ist es denkbar und ratsam, dass der Geschädigte seine Ansprüche an einen Dritten abtritt, um dann "in eigener Sache" als Zeuge aussagen zu können. Eine derartige Abtretung ist durchaus wirksam und zulässig; das Interesse des nunmehr als Zeugen auftretenden Geschädigten ist lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung angemessen zu berücksichtigen.[6] Hier besteht jedoch die Möglichkeit der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten.[7]

[6] BGH v. 13.3.2007 – 6 ZR 129/06, NJW 2007, 1753;OLG Karlsruhe v. 20.12.1989 – 1 U 103/89, NJW-RR 1990, 753/754.
[7] BGH v. 13.3.2007 – 6 ZR 129/06, NJW 2007, 1753; BGH v. 13.6.2007 – V ZR 114/07, MDR 2008, 1296 = NJW 2008, 2852.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge