Die Klägerin verlangt als Gebäudeversicherer von den Beklagten Ersatz der ihrem Versicherungsnehmer erstatteten Aufwendungen in Höhe von 21.142,76 EUR für die Regulierung eines Wasserschadens, den die Beklagte zu 2) als Mieterin einer Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat. Diese ist in der Schäden an der Mietsache deckenden, bei der Beklagten zu 1) gehaltenen Privathaftpflichtversicherung ihres Vaters mitversichert. Die Klägerin nimmt die Beklagten in Höhe des hälftigen Betrages als Gesamtschuldner in Anspruch, die Beklagte zu 2) darüber hinaus auf Zahlung des restlichen Betrages, hilfsweise auf Abtretung eines Freistellungsanspruchs gegen die Beklagte zu 1).

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