Werden Hunde im Büro geduldet, kann dies bei einem Schaden zu einer Ersatzpflicht des Dienstherrn führen.
Um dem zu entgehen, gibt es verschiedene Alternativen, etwa:
▪ | Hunde im Büro nicht zulassen, |
▪ | nur dort zulassen, wo kein Publikumsverkehr möglich ist, |
▪ | alle Kollegen müssen zustimmen, |
▪ | Hundehalterversicherung fordern. |
Autor: Regierungsdirektor Dr. Adolf Rebler und Richter Adrian Fromherz, Regierung der Oberpfalz, Regensburg
zfs 9/2023, S. 487 - 490
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