Am 22.7.2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 1142). Das Gesetz senkt den Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen nach § 233a AO rückwirkend zum 1.1.2019 auf 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll zukünftig evaluiert werden, erstmals zum 1.1.2024. Damit soll der Forderung des BVerfG nach einer verfassungskonformen Ausgestaltung des bisher festen Zinssatzes entsprochen werden. Zudem passt das Gesetz einzelne Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitenden Steuergestaltungen an unionsrechtliche Vorgaben an.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1023. Sitzung des Bundesrates am 8.7.2022

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 9/2022, S. 482

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