Das Bundesland Hessen hat am 13.3.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens[3] in den Bundesrat eingebracht. Am 3.7.2020 beschloss der Bundesrat, den Entwurf aus Hessen in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.[4] Der Gesetzesentwurf reformiert das Bußgeldverfahren grundlegend. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich zutreffend von einer hohen Arbeitsbelastung der Gerichte aufgrund der hohen Gesamtzahl an Verfahren durch Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Es sei von daher dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf vorhanden. Das Gesetz soll die Justiz angesichts der geringeren Bedeutung von Bußgeldverfahren auf der Rechtsfolgenseite und stereotyper Sach- und Rechtslage[5] entlasten. Ferner sollen Prozesse in Bußgeldsachen zügiger erledigt werden. Ziel ist es, die zeitlichen Kapazitäten, die durch die vorliegende Reform im Ordnungswidrigkeitenverfahren gewonnen werden, für die Durchführung von bedeutenderen Verfahren, insbesondere Strafrichter- und Schöffensachen, einsetzen zu können.[6] Auch die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Betroffenen werden erheblich eingeschränkt. Auf den Alltag des verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalts hätte die Reform grundlegende Auswirkungen. Soviel sei vorweggenommen: Das bisherige Bußgeldverfahren würde nach den Änderungen nicht wiederzuerkennen sein. Der Beitrag stellt die Änderungsvorschläge vor und befasst sich mit den praktischen Konsequenzen für den Betroffenen. Dabei wird auch überprüft, ob die geplanten Gesetzesänderungen mit den rechtsstaatlichen Standards vereinbar sind.

[3] BR Drs. 107/20 (Beschluss).
[4] Bundesrat – Plenarprotokoll, 992. Sitzung – 3.7.2020, S. 229.
[5] BR Drs. 107/20 (Beschluss), S. 10.
[6] BR Drs. 107/20 (Beschluss), S. 12.

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