Am 18. und 19.10.2019 findet das 4. Verkehrsrechtssymposium in Mainz statt. Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht lade ich Sie herzlich ein, an dieser hervorragenden Veranstaltung teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Auch das diesjährige Programm des Verkehrsrechtssymposiums lässt keine Wünsche offen. Neben den geselligen Teilen wartet es mit hochkarätigen Referaten aus den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts auf. Herrn Kollegen Nicolas Eilers, der das Verkehrsrechtssymposium organisiert hat, gebührt hierfür herzlicher Dank!

Los geht es am Freitagabend ab 19:00 Uhr mit einem "Get-together". Wer in den vergangenen Jahren hieran teilgenommen hat, weiß um den ungezwungenen Charakter dieses Abends. Dieser Teil der Veranstaltung ist eine sehr gute Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch bereits mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Gutes Essen und Getränke zu einem Pauschalpreis runden das Ganze ab.

Am Samstag beginnt die Veranstaltung um 09:15 Uhr mit der Begrüßung durch den Vorsitzenden unserer Arbeitsgemeinschaft, Herrn Kollegen Gerhard Hillebrand.

Der erste Referent wird Herr Richter am LG Dr. Holger Niehaus, Düsseldorf, sein. Er wird die "Akteneinsicht im Straf- und OWi-Verfahren" näher beleuchten. Auch wenn man meinen sollte, dass es auf diesem Gebiet keine Schwierigkeiten gibt, haben die vielen Entscheidungen der letzten Jahre hierzu das Gegenteil belegt. Nach wie vor ist "Musik" im Akteneinsichtsrecht drin, weshalb es wichtig ist, sich auch mit dieser vermeintlichen Randmaterie gut auszukennen. Das Referat wird hierzu beitragen.

Es folgt Herr Richter am BGH Prof. Dr. Christoph Karczewski, Karlsruhe, der in seinem Referat "Die neuere Rechtsprechung des BGH zu versicherungsrechtlichen Fragen mit verkehrsrechtlichem Bezug" vorstellt. Auch hier belegt die Fülle von Entscheidungen, dass das Versicherungsrecht einen gewaltigen Bezug zum Verkehrsrecht (und natürlich umgekehrt auch) hat. Das Referat hat somit allergrößte Bedeutung für die tägliche Praxis.

Nach der Mittagspause wird Frau Kollegin Dr. Carla Burmann, Hannover, "Fragen zur Rechtsschutzversicherung im verkehrsrechtlichen Mandat" beantworten. Nachdem die Rechtsschutzversicherer in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Versicherungsfällen – Stichworte: "Diesel-Skandal" und Bußgeldverfahren durch "Internet-Kanzleien" – zu bearbeiten hatten, wird bei Kostendeckungsanfragen oftmals "noch genauer" hingeschaut, ob diese wirklich erteilt werden müssen. Auch der eine oder andere Anwaltsregress ist von Rechtsschutzversicherern bereits eingeleitet worden. Das Referat behandelt somit ein mehr als aktuelles Thema.

Der fachliche Teil wird geschlossen von Herrn Richter am BGH Dr. Oliver Klein, Karlsruhe. Er wird zum Thema "Der gestellte Unfall – Beweisverfahren bei manipulierten Unfallgeschehen im Zivilprozess" referieren. Auch wenn das Referat vielleicht nicht den Alltagsfall behandelt, hat es große praktische Relevanz. Denn zum einen kommt es leider nach wie vor häufig vor, dass versucht wird, Versicherer zu betrügen. Zum anderen sollte aber jede Verkehrsrechtlerin und jeder Verkehrsrechtler im eigenen Interesse Kenntnis über die Besonderheiten bei solchen Unfällen haben.

Ausklingen wird das Verkehrsrechtssymposium mit einem Festessen im Gourmetrestaurant des Tagungshotels. Ein kulinarischer Höhepunkt zum Schluss der Veranstaltung.

Sollten Sie noch kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht oder in diesem Jahr erst beigetreten sein, haben Sie die Möglichkeit, an einer der großen Veranstaltungen (Verkehrsanwaltstag oder Verkehrsrechtssymposium) am Fachprogramm kostenlos teilzunehmen. Wählen Sie am besten hierfür gleich das 4. Verkehrsrechtssymposium in Mainz. Ihr Mitgliedsbeitrag hat sich dann gleich mehrfach gelohnt.

Nachdem es jetzt keinen Grund mehr gibt, nicht an dem 4. Verkehrsrechtssymposium in Mainz teilzunehmen, kann ich mich nur nochmal wiederholen: Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Autor: Martin Diebold

RA Martin Diebold, FA für Verkehrsrecht, Tübingen

zfs 9/2019, S. 481

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