Dr. Jens Freiberg erneut in das IFRS Interpretations Committee berufen
Herr Dr. Freiberg ist Wirtschaftsprüfer und Head of Capital Markets der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf und Frankfurt am Main. Er gehört der IFRS 17 Transition Resource Group (TRG) des IASB sowie dem Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW an. Nachdem 2019 seine Mitgliedschaft im IFRS Advisory Council des IASB endete, wurde er 2020 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung in das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) berufen. Im Juli 2022 gab das Kuratorium seine Wiederernennung bekannt, wodurch er für eine zweite Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2025 berufen wurde.
Herr Dr. Freiberg ist langjähriger Mitherausgeber und Autor des gerade in 20. Jubiläums-Auflage erschienenen Haufe IFRS-Kommentars, der von Dr. Norbert Lüdenbach und Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann begründet wurde.
Wir gratulieren Herrn Dr. Freiberg herzlich zur erneuten Berufung in das IFRS Interpretations Committee. Wir, insbes. die Fachredaktion und das Produktmanagement von Haufe Finance, freuen uns für ihn ebenso wie auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit beim Haufe IFRS-Kommentar. |
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.395
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0832
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
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Urlaubsrückstellung berechnen
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Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
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