Zum Deckungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung gehören Schäden durch das Ablassen von Benzin vor Vornahme einer Reparatur nicht.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Hamm, Urt. v. 10.6.2015 – 20 U 80/15

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge