Am 18.7.2013 wurde das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte v. 15.7.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2379). Danach können Schuldner bereits nach drei – statt bisher sechs – Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie 35 % der Forderungen und der Verfahrenskosten bezahlt haben. Davon sollen auch die Gläubiger profitieren, die nach drei Jahren zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, anstatt nach sechs Jahren leer auszugehen. Das Gesetz sieht zudem weitere Regelungen zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur insolvenzrechtlichen Stellung der Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften vor. Zudem gilt das Insolvenzplanverfahren zukünftig auch für Verbraucherinsolvenzen. Das Gesetz tritt in wesentlichen Teilen zum 1.7.2014 in Kraft. Weitere Einzelheiten können der Pressemitteilung auf der Homepage des Bundesjustizministeriums entnommen werden (www.bmj.de).

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 19.7.2013

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