Der Kl., ein selbständiger Steuerberater, verlangt von der Bekl. im Wesentlichen Freistellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der Bruder des Kl., der ebenfalls als selbständiger Steuerberater tätig ist, beantragte unter dem 25.3.2001 mit einem Antragsformular der Bekl. für den Kl. in dessen Namen und Auftrag den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Dabei gab er an, dass er seinen Beruf nach außen gemeinschaftlich mit dem Kl. ausübe. Diesen Antrag nahm die Bekl. an.

Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die AVB-S zu Grunde. Diese lauten auszugsweise wie folgt:

"§ 4 Ausschlüsse"

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

5. wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Der VN behält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch nicht in der Person eines Sozius vorliegt … den Anspruch auf Versicherungsschutz;

§ 12 Sozien

I. 1. Als Sozien gelten Berufsangehörige, die ihren Beruf nach außen hin gemeinschaftlich ausüben, ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Gesellschaftsvertrag oder einen anderen Vertrag verbunden sind.

II. Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius gilt als Versicherungsfall aller Sozien. Der VR tritt für diese zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. …

III. Ein Ausschlussgrund nach § 4, der in der Person eines Sozius vorliegt, geht zu Lasten aller Sozien. …“

Der Steuerberater D. beauftragte mit Schreiben v. 14.8.2001 den Kl. und seinen Bruder mit der treuhänderischen Verwaltung eines Betrages bis zu einer Größenordnung i.H.v. 1,25 Mio. EUR. Der Bruder des Kl. hatte bereits mit Telefax v. 13.8.2001 Herrn D aufgefordert, den Gegenwert von 600.000 US-$ in EUR auf "das Ihnen bereits bekannte Unterkonto" zu überweisen. Herr D überwies einen Betrag von 670.000 EUR auf ein Konto bei der F in B. Kontoinhaber war entgegen den Angaben des Bruders des Kl. nicht er, sondern die Firma G. Am 11.9.2001 wurde das Konto von den b. Behörden beschlagnahmt. Im Haftpflichtprozess wurden der Kl. und sein Bruder als Gesamtschuldner verurteilt, an Herrn D 670.000 EUR zu zahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge