Diese Sitzposition beschreibt die Kopf- bzw- Körperhaltung zum Zeitpunkt des Aufpralles der Fahrzeuge entgegen der normalen Haltung beim Fahren, in dem z.B. ausgeführt wird, man habe gerade den Kopf nach links oder rechts gedreht, um sich über den Verkehr zu vergewissern; den Kopf gerade nach unten gebeugt, um eine CD einzulegen oder das Radio zu bedienen; den Kopf und Körper nach hinten zur Rückbank gedreht, um nach etwas zu sehen.

Mazzotti/Castro[7] wiesen zunächst darauf hin, dass es für die Verletzungsanfälligkeit bei solchen Körperhaltungen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gäbe. Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass eine vorgebeugte Haltung nicht verletzungsfördernd ist.[8]

Bei einer leichten Beugung nach vorn, z.B. zum Radio, oder nach rechts bzw. links, würde sich das Verletzungsrisiko sogar noch verringern, da eine Bewegung entgegen der Belastung vorliegt.[9]

Die bereits erwähnte FIP-Studie 99 führte zu dem Ergebnis, dass die Belastung des Fahrzeuginsassen umso geringer ist, je stärker die Person zum Anstoßzeitpunkt nach vorn gebeugt war.

Aber auch bei einer Drehung des Kopfes nach links und rechts wird eine Anspannung der Muskulatur neben der HWS aufgebaut, die geeignet ist, entsprechende biomechanische Belastungen aufzufangen.

[7] NVZ 2002, 499; NZV 2008, 113.
[8] Meyer u.a., Insassenbelastung in Folge vorgebeugter Sitzpositionen bei leichten Heckkollisionen – FIP-Studie 99 – Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik, 37/1999, 213ff; Deutscher, Bewegungsablauf von Fahrzeuginsassen beim Heckaufprall, 1994; Castro, Gutachten zu AG Wiesbaden, Az: 93 C 4803/09; Graw a.a.O.
[9] Buck/Priemer, Gutachten zu AG Augsburg, Az: 13 C 5500/08

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