Das AG verurteilte die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 29 km/h zu einer Geldbuße von 60 EUR.

Das OLG verwirft den Antrag der Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG.

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