Der Betroffene parkte mit seinem Fahrzeug auf dem Mittelstreifen (gepflastert, mittels Bordstein erhöht) der B Straße. Es erging am 1.8.2022 ein Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von EUR 25. Mit Schreiben vom 10.8.2022 erklärte der Betroffene seine "Zurückweisung". Im Briefkopf seines Schreibens bezeichnet er sich als "Mensch mit Natürlicher Person entspr. § 1 des staatlichen BGB, Stand 1896". Das AG Hamburg hat die "Zurückweisung" des Betroffenen auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

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