Der eine Entschädigung für einen Leitungswasserschaden beanspruchende VN kann eine Klage auf Feststellung der Entschädigungspflicht erheben, wenn in den Versicherungsbedingungen die Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens vorgesehen ist, auch wenn sich der VN auf sie noch nicht berufen hat.

(Leitsatz der Schriftleitung)

BGH, Urt. v. 13.4.2022 – IV ZR 60/20

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge