Am 16.7.2019 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 4.7.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 1056). Mit der Richtlinie (EU) 2018/645 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Gewichtsbeschränkung der Klasse B für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für den Güterverkehr auf 4.250 kg zu erhöhen. Hintergrund ist das erhöhte Gewicht von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Gastanks gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben. Durch die Verordnung wird die Gewichtsbeschränkung der Klasse B für Fahrzeuge für den Güterverkehr mit alternativen Antrieben unter bestimmten Voraussetzungen auf 4.250 kg angehoben. Hierdurch sollen alternative umweltfreundliche Fahrzeuge gefördert werden.

Quelle: BR-Drucks 182/19

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