Die Entscheidungen in diesem Bereich sind weniger vergleichbar als die unter B., weil die Zeugungsunfähigkeit viele verschiedene Ursachen haben kann. Sie kann auf einer Sterilisation, auf der Entfernung der Gebärmutter, für die es wiederum unterschiedliche Indikationen gibt, auf Unfällen und auf Behandlungsfehlern beruhen. Dennoch fällt auch hier auf, dass die Schmerzensgeldbeträge bei Männern erst mit 20.000 EUR beginnen, während der Verlust der Zeugungsfähigkeit bei Frauen schon im Bereich von 2.500 EUR beginnt. Auch hier wird der Höchstwert 60.000 EUR bei Männern von den Frauen mit 50.000 EUR nicht erreicht. Außerdem gibt es zahlreiche Entscheidungen bei Frauen, die unter der Summe von 25.000 EUR liegen.
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