Bei der Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach § 65 Abs. 9 S. 1 Halbs. 2 StVG sind sowohl § 29 Abs. 5 StVG (Anlaufhemmung) als auch § 29 Abs. 6 StVG (Ablaufhemmung) zu berücksichtigen.

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.3.2009 – 10 S 95/08

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge