Wendet sich ein Versicherungsnehmer gegen die von dem medizinischen Sachverständigen zum außermedizinischen Sachverhalt zu Grunde gelegten (beruflichen) Anknüpfungstatsachen, so ist über die von ihm vorgetragenen Umstände Beweis zu erheben.
(Leitsatz der Schriftleitung)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen