Am 30.6.2020 ist das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v. 29.6.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1512). Durch das Gesetz werden u.a. die Mehrwertsteuersätze im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 16 % bzw. 5 % gesenkt. Durch das am Tag zuvor veröffentlichte Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 (BGBl I S. 1385) war die Mehrwertsteuer für die Gastronomie bereits für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 von 19 % auf 7 % gesenkt worden. In der Gastronomie gilt nun nach derzeitigem Stand bis zum 31.12.2020 ein Mehrwertsteuersatz von 5 % und vom 1.1.2020 bis zum 30.6.2021 ein Satz von 7 %.

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 7/2020, S. 362

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