Die Parteien streiten um einen Anspruch aus einem Kaskoversicherungsvertrag. Am 6.10.2018 kam die 83-jährige Kl. mit ihrem Fahrzeug aufgrund eines Fahrfehlers von der Fahrbahn ab. Nach ihren Angaben wurde der Fahrfehler durch ein Augenblicksversagen, dem eine Sonnenblendung, möglicherweise auch ein Sekundenschlaf zugrunde lag, ausgelöst. Sie geriet auf die Gegenfahrbahn, setzte ihr Fahrzeug in einen Straßengraben und touchierte dabei auch einen Baum. Der Baum blieb stehen. Nach dem Ereignis wurde der Kl. von vorbeikommenden Passanten geholfen. Sie fuhr mit dem nicht mehr fahrbereiten, aber noch fahrfähigen Fahrzeug nach Hause und zeigte den Unfall der Versicherung an. Der entstandene Fahrzeugschaden ist der Bekl. angezeigt und von einem Gutachter als unverbindliche Kostenkalkulation bewertet worden.

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