Diesem Urt. des EuGH liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des BayVGH [zfs 2010, 352] zu Grunde. Der EuGH knüpft hier an seine Entscheidungen zfs 2008, 473 (Wiedemann/Funk), zfs 2008, 362 (Zerche u.a.), zfs 2009, 293 (Schwarz) an und hält die Einhaltung des Wohnsitzprinzips sehr hoch. Auch im Fall der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt damit der Wohnsitzvoraussetzung eine besondere Bedeutung zu. Der EuGH sieht im Wohnsitzprinzip vor allem auch eine Absicherung der Verkehrssicherheit, da hierdurch eine Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen durch den Ausstellerstaat gewährleistet wird. Insofern fügt sich die vorstehende Entscheidung auch in das Gesamtbild der Rspr. zum "Führerschein-Tourismus" ein.

Klaus-Ludwig Haus

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge