Weiß ein Versicherungsvertreter bei Weiterleitung einer Reparaturkostenrechnung, dass ihr tatsächlich keine Leistung zu Grunde liegt und erkennt der Versicherungsnehmer das, scheidet ein Anspruch auf Entschädigung wegen arglistiger Täuschung des Versicherers aus.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Kleve, Urt. v. 26.2.2008 – 3 O 510/06

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