1. Verspricht eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit das Wiederaufleben der Vollversicherung bei Beendigung dieses Grundes, so ist dieser Zeitpunkt auch dann maßgeblich, wenn die gesetzliche Absicherung aus anderen Gründen fortbesteht.

2. Bedingungen einer Anwartschaftsversicherung, die das Wiederaufleben einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung von der Beachtung einer Antragsfrist nach Beendigung des Grundes der gesetzlichen Versicherungspflicht abhängig machen, sind wirksam.

(Leitsätze der Schriftleitung)

LG München II, Urt. v. 26.11.2021 – 10 O 1252/21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge