Zur Problematik s.a. die folgende Entscheidung des VG Oldenburg. Zum "Konsum harter Drogen und Entziehung der Fahrerlaubnis": Müller/Rebler, SVR 2021, 165; zur Begutachtung der Fahreignung ausführlich: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, Anhang zu § 2 StVG Rn. 1 ff. S. a. BayVGH, Beschl. v. 3.12.2021 – 11 CS 21.1477: Hat der Betr. ausweislich des Polizeiberichts Kokain konsumiert und hat er dies ausweislich dieses Berichts sowie dem Eintrag im Protokoll und Antrag zur Feststellung von Drogen im Blut gegenüber dem Polizeibeamten bekundet, dann muss er sich daran festhalten lassen, gerade auch, wenn er das letztgenannte Protokoll unterzeichnet hat.

zfs 5/2022, S. 297 - 298

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