Insoweit ist zu beachten, dass die bisher erörterten Einwendungen unterschiedlicher Natur sind. Wird ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Adäquanz bzw. einem fehlenden Schutzweck abgelehnt, greift dieser Einwand sowohl gegenüber dem Geschädigten selbst[45] als auch erst recht gegenüber dem Reparaturbetrieb ein, der aus abgetretenem Recht vorgeht. Es handelt sich um Einwendungen aus Rechtsgründen, die einem Schadensersatzanspruch zu diesen Positionen insgesamt und unabhängig von den Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten entgegenstehen.[46]

Praxistipp: Diese Grundsätze gelten dann auch für weitere Dienstleister, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall beauftragt werden wie etwa Mietwagenfirmen,[47] Sachverständige[48] oder Abschleppunternehmen, bei denen darüber hinaus auch erst Recht die Erforderlichkeit der Durchführung derartiger Maßnahmen in vielen Fällen fraglich sein dürfte. Etwas anderes gilt aber dann, wenn es sich z.B. um einen Krankenwagen als vermietetes Spezialfahrzeug handelt, der anerkannter Maßen umfassend zu reinigen und desinfizieren ist.[49] Im Übrigen bleibt es dabei, dass z.B. bei einem Sachverständigen diese Allgemeinkosten im Grundhonorar enthalten sind[50] und der technische Sachverständige, genauso wenig auch ein medizinischer Sachverständiger, hierfür einen Aufschlag bei Erstellung seines Gutachtens verlangen kann.[51]

Wenn dies anders beurteilt wird, kommt es sodann auf den konkreten Einzelfall an, welche Einwendungen auch gegenüber dem Geschädigten eröffnet sind oder ob die Seite des Schädigers ggf. auf einen Regress gegenüber dem Reparaturbetrieb zu verweisen ist. Dies gilt insbesondere für Einwendungen zur Höhe der abgerechneten Desinfektionskosten.

[45] LG Stuttgart, Urt. v. 27.11.2020 – 19 O 145/20, juris.
[46] AG Aachen, Urt. v. 28.1.2021 – 110 C 161/20, juris.
[47] AG Eggenfelden, Urt. v. 22.2.2021 – 1 C 579/20, juris; AG Marienburg, Urt. v. 16.2.20201 – 3 C 497/20, juris.
[48] AG Saarbrücken v. 25.9.2020 – 120 C 279/20, juris.
[49] LG Kleve, Urt. v. 3.5.2017 – 2 O 59/15, juris.
[50] AG Völklingen, Urt. v. 13.11.2020 – 16 C 283/20 (11).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge