Am 27.4.2020 ist die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 20.4.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 814). Die Vorschriften der Verordnung sind größtenteils am 28.4.2020 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält u.a. die Einführung eines Verkehrszeichens für die Parkbevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen, die Einführung eines Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern, innerorts die generelle Anordnung von Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t sowie die Möglichkeit der Anordnung von Fahrradzonen und Radschnellwegen. Die Verordnung soll ferner redaktionelle Ungereimtheiten der sog. Handy-Novelle (53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 6.10.2017, BGBl. I. S. 3549) beseitigen. Zudem werden in der BKatV die erforderlichen Änderungen im Zusammenhang mit der fahrradgerechten Überarbeitung der StVO vorgenommen und eigenständige Bußgeldbewehrungen geschaffen, z.B. für die Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichen Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t oder die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse. Zudem werden die Geldbußen für bestimmte Verkehrsverstöße angehoben.

Quelle: BR-Drucks 591/19

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