Dieser Fall veranschaulicht, dass § 86 VVG nicht nur den Anspruch gegenüber dem Unfallgegner umfasst, sondern auch den Anspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt auf Auskehr dieses Betrages, sofern der Unfallgegner an diesen schuldbefreiend gezahlt hat. Zudem wird hierdurch deutlich, dass die Insolvenz des VN nach Anspruchsübergang keine Auswirkungen auf diesen Anspruch hat.

Des Weiteren macht dieser Fall deutlich, dass die den VN vertretende Kanzlei, welche sich zwei Anspruchsgegnern (dem Insolvenzverwalter und dem Kaskoversicherer) ausgesetzt sieht, § 407 BGB zu beachten hat. Hierdurch sind sie vor unberechtigter doppelter Inanspruchnahme geschützt. Insoweit kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Kenntnis an.

RAin Anne Pehlke, Dresden

zfs 5/2020, S. 273 - 275

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